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Private Finanzpläne vom Auftrag bis zur Betreuung
 

Auftragsvergabe
Der CFP klärt mit dem Kunden den Auftragsumfang und die Kundenprioritäten als Grundlage des Vertrags. Im Kundengespräch wird die Auftragshonorierung dargelegt. Die Vergütung kann erfolgen:
- durch Beratungshonorar
- aus Provisionen
- einer Mischung aus beidem.
Die Haftungsfragen werden angesprochen. Alle Vereinbarungen werden schriftlich niedergelegt.
 

Datenaufnahme
Wie ein Arzt vor Behandlungsbeginn eine Anamnese macht, nimmt der CFP alle Daten über Vermögen, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben auf. Auch persönliche Informationen sind wichtig, um das Anlagerisiko-Profil des Kunden besser einschätzen zu können.
 

Analyse und Planung
Die aufgenommenen Daten werden professionell bewertet und sind die Grundlage für die Berechnungen und Prognosen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF). Dabei stehen die persönliche Berufs- und Lebenssituation des Kunden und seine Ziele im Vordergrund. Der persönliche Finanzplan wird entwickelt und mit umsetzungsfähigen Empfehlungen zur Optimierung der finanziellen Situation versehen.
 

Dokumentation
Alle Analysen und Planungen bereitet der CFP in nachvollziehbarer Form auf. Er legt dabei offen, auf welchen Annahmen seine Schlussfolgerungen basieren. Das Analyse-Ergebnis und seine Empfehlungen bespricht der CFP mit dem Kunden im Detail.
 

Betreuung
Wenn es Auftrag und Kundenwunsch ist, übernimmt der CFP die Umsetzung seiner Empfehlungen. Periodische Aktualisierung der Analysen und Planungen kann ebenfalls zu seinem Auftrag zählen. In diesem Fall passt der CFP seine Empfehlungen den veränderten persönlichen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen regelmäßig an.
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Private Finanzpläne vom Auftrag bis zur Betreuung
Termin unter:
0 61 72 / 900 90
 
Bernd Schmidt Vermögensplanung, Kaiser-Friedrich- Promenade 20, 61348 Bad Homburg v.d.H.